Kurze Beschreibung der Methode
Primäre und sekundäre Quellen
Theoretische und praktische Begründung
Darstellung der Methode
Beispiele
Reflexion der Methode
Praxiserfahrungen

4. Darstellung der Methode

Wandertag stellt eine Methode dar, die sich wesentlich durch das Merkmal des Außenkontakts bestimmt und so in einen Wirklichkeitsraum führt, der außerhalb der künstlichen Welt Schule liegt. Dabei gibt es heute allerdings kaum mehr reale Erlebnisorte, an denen das „wirkliche“ Leben angesehen werden kann, sondern Wanderungen finden häufig an andere Kunstorte wie Museen oder Ausstellungen. Im Folgenden wird dokumentiert, wie sich ein Wandertag von der Idee bis hin zur Evaluation realisieren lässt.

  

4.1 Planung und Vorbereitung

Rechtliche Aspekte:

  • Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulwanderungen in eigener Verantwortung.
  • Die Schulkonferenz legt den Rahmen für Schulwanderungen einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest. Die Kostenobergrenze ist möglichst niedrig zu halten, da der finanzielle Aufwand kein Grund dafür sein darf, dass SchülerInnen nicht an der Wanderung teilnehmen können.
  • Gegenstand von Schulwanderungen können auch Veranstaltungen zu einzelnen Unterrichtsbereichen sein: z.B. Ausflüge mit religiöser Ausrichtung, Seminar zur Sucht- und Drogenvorbeugung, Schulorchesterausflüge oder Tage mit sportlichem Schwerpunkt.

Nützliche Tipps:

  • Der Termin für den Wandertag ist frühzeitig fest zu legen und bekannt zu geben, um Kollisionen mit anderen Klassenarbeiten zu umgehen. Zudem können die SchülerInnen die Planung ihrer Freizeitaktivitäten daraufhin einrichten.
  • Zur Kostensenkung und aus ökologischen Gründen sollten öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden.
  • Aus Motivationsgründen ist es sinnvoll, mit den SchülerInnen zusammen ein Programm für den Wandertag zu erstellen.
  • Um sich mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen und dies sinnvoll in die Unterrichtsplanung einbeziehen zu können, sollte Infomaterial zum Zielort geholt werden.


4.2 Genehmigung

 Rechtliche Aspekte

  • Die Genehmigung für Schulwanderungen wird erteilt durch die SchulleiterIn. Dazu ist rechtzeitig vorher ein Antrag zu stellen. Es ist dabei zu beachten, ob die Veranstaltung dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gerecht wird.
  • Der/Die SchulleiterIn genehmigt für die an der Wanderung teilnehmenden LehrerInnen den Dienstgang im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde. Nimmt der/die SchulleiterIn an der Wanderung teil, genehmigt dies die Schulaufsichtsbehörde.


4.3 Teilnahmepflichten

Rechtliche Aspekte

  • Für LeherInnen gehört die Teilnahme an Schulwanderungen zu den dienstlichen Aufgaben.
  • Schulwanderungen sind Schulveranstaltungen die im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden. Deswegen sind sie für alle SchülerInnen verpflichtend. Auf SchülerInnen mit Behinderung ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen. Ist ihnen eine Teilnahme nicht möglich können sie nach §11 AschO von der Teilnahme befreit werden und besuchen während der Wanderung den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses.
  • Auf SchülerInnen, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen besondere Gebote (z.B.: Speisevorschriften, Gottesdienstbesuche an Sonn- und Feiertagen) beachten müssen, ist Rücksicht zu nehmen.

 

4.4 Vertragsabschluss

Rechtliche Aspekte

  • Verträge mit Beförderungs- und sonstigen Veranstaltungsorten werden im Namen der Schule und nicht im Namen der Begleitpersonen abgeschlossen.

 

4.5 Aufsicht, Gefahrvermeidung und Unfallverhütung

Rechtliche Aspekte

  • Art und Umfang der Aufsicht richten sich §12 AschO nach den jeweiligen Gegebenheiten. Dabei sind Alter, Entwicklungszustand und Ausprägung des Verantwortungsbewusstseins der SchülerInnen zu beachten. Bei SchülerInnen mit Behinderungen ist auch die Art der Behinderung zu berücksichtigen.
  • Die Lehrperson kann nach vorheriger Absprache mit den Eltern (in schriftlicher Form) und den SchülerInnen die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulwanderung zeitlich und örtlich begrenzte, sowie angemessene Unternehmungen in Kleingruppen durchzuführen. Dabei muss eine Begleitperson jederzeit erreichbar und ansprechbar sein
  • Die Beförderung von SchülerInnen mit privaten PKWs ist unzulässig und daher nicht gestattet. (In Ausnahmefällen nur nach schriftlicher Genehmigung des Schulleiters)